Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Flow Concierge
für die Nutzung des Concierge- und Assistenzdienstes Flow Concierge
Anbieter: Leonie Ott, Flow Concierge, Fährstraße 217, 40221 Düsseldorf, Deutschland, E-Mail: hello@flow-concierge.de, nachfolgend „Flow Concierge“ oder „Anbieter“. Stand: September 2026.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Flow Concierge und seinen Kunden über die Nutzung des Concierge- und Assistenzdienstes Flow Concierge sowie der hiermit verbundenen digitalen Funktionen. (2) Flow Concierge richtet sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Ein Vertrag kommt nur mit natürlichen Personen zustande, die den Dienst zu Zwecken nutzen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Anfragen zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken sind nicht Gegenstand des Vertrags; Flow Concierge kann solche Anfragen ablehnen. (3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Flow Concierge ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. (4) Individuelle Vereinbarungen zwischen Flow Concierge und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. (5) Ergänzende Tarifbeschreibungen, individuelle Angebote oder ausdrücklich in den Vertrag einbezogene Leistungsbeschreibungen werden Bestandteil des jeweiligen Vertrags.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Flow Concierge ist ein digital unterstützter persönlicher Concierge- und Assistenzdienst. (2) Der Kunde kann Flow Concierge insbesondere mit Recherche-, Organisations- und Koordinationsleistungen beauftragen. (3) Die Leistungen können insbesondere Restaurantrecherchen und Reservierungsanfragen, Hotelrecherchen und Buchungsunterstützung, Recherche und Organisation von Flug-, Bahn-, Transfer- und sonstigen Mobilitätsleistungen, Reiseplanung und Reiseorganisation, Recherche und Organisation von Event- und Veranstaltungstickets, Geschenk- und Blumenrecherchen, Organisation von Lieferungen durch Drittanbieter, Terminorganisation, Unterstützung bei alltäglichen organisatorischen Aufgaben, Einkaufs- und Besorgungsrecherchen, Recherche nach geeigneten Dienstleistern, allgemeine Informationsrecherchen, KI-gestützte Assistenzfunktionen sowie sonstige individuell vereinbarte Concierge-Leistungen umfassen. (4) Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils gebuchten Tarif und der bei Vertragsschluss angezeigten Leistungsbeschreibung. (5) Flow Concierge schuldet eine sorgfältige Bearbeitung, Recherche und Organisation, nicht jedoch den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen oder tatsächlichen Erfolges. (6) Insbesondere besteht kein Anspruch darauf, dass ein bestimmtes Restaurant verfügbar ist, ein bestimmtes Hotelzimmer verfügbar bleibt, ein bestimmter Flug oder ein Ticket gebucht werden kann, ein bestimmter Preis erhalten bleibt, ein Drittanbieter eine Reservierung annimmt, eine gewünschte Lieferung rechtzeitig erfolgt, ein gewünschter Gegenstand verfügbar ist oder ein sonstiger Drittanbieter eine gewünschte Leistung erbringt. (7) Flow Concierge darf einzelne Anfragen ablehnen, soweit deren Bearbeitung rechtswidrig, tatsächlich unmöglich, technisch nicht durchführbar, offensichtlich unverhältnismäßig oder mit dem angebotenen Dienst nicht vereinbar ist. (8) Flow Concierge schuldet die eigene Recherche-, Organisations- und Koordinationsleistung als einheitliche Dienstleistung gegenüber dem Kunden. Geschuldet wird die Bearbeitung der Anfrage, nicht der Abschluss eines bestimmten Vertrags mit einem Drittanbieter. Flow Concierge erhält von Drittanbietern keine Provisionen, Vermittlungsentgelte oder sonstigen erfolgsabhängigen Vergütungen; vergütet wird ausschließlich die vom Kunden beauftragte Concierge-Leistung nach dem gebuchten Tarif.
§ 3 Leistungen externer Anbieter
(1) Soweit Flow Concierge Leistungen externer Anbieter recherchiert, organisiert oder für den Kunden anfragt, wird Flow Concierge nicht selbst Vertragspartner der jeweiligen Drittleistung. (2) Verträge über Drittleistungen kommen unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande. Dies betrifft insbesondere Verträge mit Restaurants, Hotels, Fluggesellschaften, Bahnunternehmen, Mietwagen- und Transferanbietern, Veranstaltern, Ticketplattformen, Einzelhändlern, Lieferdiensten, Blumenhändlern und sonstigen Dienstleistern. (3) Für den Vertrag mit dem jeweiligen Drittanbieter gelten dessen Preise, Geschäftsbedingungen, Stornierungsbedingungen, Umbuchungsbedingungen und sonstige Vertragsbestimmungen. (4) Flow Concierge hat keinen Einfluss darauf, ob ein Drittanbieter insbesondere Preise oder Verfügbarkeiten verändert, Buchungen ablehnt, Reservierungen storniert, Leistungen verspätet erbringt, Veranstaltungen absagt, Öffnungszeiten verändert oder seine Vertragsbedingungen ändert. (5) Eine Recherche, Empfehlung, Anfrage oder Kontaktaufnahme durch Flow Concierge stellt keine Zusage dafür dar, dass der gewünschte Vertrag mit einem Drittanbieter zustande kommt. (6) Ansprüche wegen Mängeln oder sonstiger Pflichtverletzungen hinsichtlich der eigentlichen Drittleistung richten sich gegen den jeweiligen Drittanbieter. (7) Die Haftung von Flow Concierge für eigene Pflichtverletzungen bleibt hiervon unberührt.
§ 4 Buchungen und Freigaben des Kunden
(1) Flow Concierge nimmt keine kostenpflichtige oder sonst rechtlich bindende Drittbuchung ohne vorherige Freigabe durch den Kunden vor. (2) Vor einer verbindlichen Buchung werden dem Kunden, soweit verfügbar und für die Entscheidung relevant, insbesondere Art der Leistung, Drittanbieter, wesentliche Leistungsdaten, Preis beziehungsweise Gesamtpreis sowie wesentliche Stornierungs- oder Umbuchungsbedingungen mitgeteilt. (3) Mit seiner ausdrücklichen Freigabe ermächtigt der Kunde Flow Concierge, die konkret freigegebene Buchung entsprechend seiner Weisung zu veranlassen. Jede Buchung, insbesondere jede einzelne Reiseleistung wie Hotel, Flug, Bahn, Mietwagen oder Transfer, wird dem Kunden einzeln zur Freigabe vorgelegt und einzeln freigegeben. (4) Eine Freigabe kann insbesondere innerhalb der App, per Chat oder auf einem anderen vereinbarten elektronischen Kommunikationsweg erfolgen. (5) Ändern sich vor der Buchung wesentliche Konditionen, insbesondere der Preis erheblich, holt Flow Concierge eine erneute Freigabe ein. (6) Eine erteilte Freigabe kann nur solange widerrufen werden, wie die entsprechende Drittleistung noch nicht verbindlich gebucht wurde. (7) Ist eine Drittbuchung bereits verbindlich zustande gekommen, richten sich Stornierungen und Änderungen nach dem Vertrag mit dem jeweiligen Drittanbieter.
§ 5 Reiseleistungen
(1) Flow Concierge kann einzelne Reiseleistungen recherchieren und deren Buchung für den Kunden organisieren. (2) Flow Concierge erbringt hierbei ausschließlich die eigene Recherche- und Organisationsleistung und wird nicht Vertragspartner der Reiseleistung; die zwingende gesetzliche Einordnung nach Absatz 5 bleibt unberührt. (3) Verträge über Flüge, Hotels, Bahnreisen, Mietwagen, Transfers oder sonstige Reiseleistungen kommen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Reiseleistungserbringer zustande. (4) Werden für dieselbe Reise mehrere unterschiedliche Reiseleistungen gewünscht, werden diese, soweit praktisch möglich, jeweils gesondert ausgewählt, freigegeben und unmittelbar mit dem jeweiligen Drittanbieter abgerechnet. Die bloße getrennte Bearbeitung oder Freigabe schließt jedoch eine gesetzliche Einordnung als Pauschalreise oder verbundene Reiseleistung nicht aus. (5) Die rechtliche Einordnung richtet sich ausschließlich nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 651a ff. BGB. Soweit Flow Concierge im Einzelfall als Reiseveranstalter, Reisevermittler oder Vermittler verbundener Reiseleistungen einzuordnen ist, erfüllt Flow Concierge die hierfür jeweils geltenden gesetzlichen Informations-, Schutz- und sonstigen Pflichten. Gesetzlich vorgeschriebene Formblätter und Informationen werden dem Reisenden rechtzeitig zur Verfügung gestellt, soweit deren Voraussetzungen vorliegen. (6) Flow Concierge gestaltet Reisebuchungen grundsätzlich so, dass Zahlungen für Reiseleistungen unmittelbar an den jeweiligen Reiseleistungserbringer erfolgen. Zwingende Rechte des Reisenden, insbesondere aus dem Pauschalreise- und Vermittlungsrecht, bleiben unberührt. (7) Soweit bei einer konkreten Buchung die gesetzlichen Voraussetzungen einer Pauschalreise oder einer verbundenen Reiseleistung vorliegen, werden dem Reisenden die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen und Formblätter vor Abgabe seiner maßgeblichen Vertragserklärung beziehungsweise vor der gesetzlich maßgeblichen Buchung in der vorgeschriebenen Form bereitgestellt. Eine Buchung wird in diesen Fällen erst nach Durchführung der jeweils zwingend vorgeschriebenen Informationsschritte veranlasst.
§ 6 Fremd- und Drittkosten
(1) Die Vergütung für die Flow-Concierge-Mitgliedschaft beziehungsweise Concierge-Leistung umfasst ausschließlich die von Flow Concierge selbst erbrachten Leistungen. (2) Kosten externer Anbieter sind nicht im Mitgliedschaftspreis enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich anders angegeben wird. (3) Hierunter fallen insbesondere Hotelkosten, Flugpreise, Bahnfahrkarten, Mietwagenkosten, Transferkosten, Restaurantrechnungen, Eintrittskarten, Geschenk- und Warenkosten, Blumen, Lieferkosten, Versandkosten, Stornogebühren, Umbuchungsgebühren, Plattformgebühren, Steuern, Abgaben und sonstige Fremdkosten. (4) Flow Concierge leistet grundsätzlich keine Vorauszahlungen für Drittleistungen. (5) Flow Concierge nimmt grundsätzlich keine Kundengelder zur treuhänderischen oder sonstigen Weiterleitung an Drittanbieter entgegen. Soweit zwingende gesetzliche Vorschriften im Einzelfall eine abweichende Behandlung erfordern, gehen diese vor. (6) Zahlungen für Drittleistungen erfolgen grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter.
§ 7 Mitgliedschaften und Tarife
(1) Flow Concierge bietet kostenpflichtige Mitgliedschaftsmodelle beziehungsweise Tarife an. (2) Preis, enthaltene Leistungen und gegebenenfalls enthaltene monatliche Anfragekontingente ergeben sich aus der bei Vertragsschluss angezeigten Tarifbeschreibung. (3) Änderungen des Leistungsumfangs gelten nur für zukünftige Verträge, soweit für bestehende Verträge nicht wirksam etwas anderes vereinbart wird.
§ 8 Anfragekontingente
(1) Soweit der gebuchte Tarif eine bestimmte Anzahl von Concierge-Anfragen umfasst, gilt ein vom Kunden eingereichter eigenständiger Auftrag als eine Anfrage. Jede Reiseleistung nach § 5 Abs. 4, zum Beispiel Hotel, Flug, Bahn, Mietwagen oder Transfer, gilt hierbei als eigenständige Anfrage. (2) Eine Anfrage wird auf das monatliche Kontingent angerechnet, sobald mit ihrer inhaltlichen Bearbeitung begonnen wurde. (3) Rückfragen oder weitere Kommunikation, die lediglich der Bearbeitung derselben Angelegenheit dienen, stellen keine zusätzliche Anfrage dar. (4) Erweitert oder verändert der Kunde eine bestehende Anfrage so wesentlich, dass hierdurch ein neuer eigenständiger Auftrag entsteht, kann dieser als neue Anfrage behandelt werden. (5) Soweit die Abgrenzung nicht offensichtlich ist, wird Flow Concierge den Kunden vor der zusätzlichen Anrechnung darauf hinweisen. (6) Wird eine Anfrage aufgrund eines ausschließlich von Flow Concierge zu vertretenden Umstands überhaupt nicht bearbeitet, wird sie dem Kunden nicht auf sein Kontingent angerechnet beziehungsweise wieder gutgeschrieben. (7) Führt eine ordnungsgemäß bearbeitete Anfrage aufgrund fehlender Verfügbarkeit, Ablehnung eines Drittanbieters oder sonstiger nicht von Flow Concierge zu vertretender Umstände nicht zum gewünschten Erfolg, gilt sie dennoch als bearbeitete Anfrage. (8) Nicht genutzte Anfragen verfallen mit Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums und werden nicht in den folgenden Zeitraum übertragen, soweit der gebuchte Tarif nichts anderes bestimmt. (9) Zusätzliche Anfragen oder Anfragepakete können zu den jeweils angezeigten Konditionen angeboten werden. (10) Soweit einzelne Bestandteile eines Kundenwunsches als eigenständige Anfragen gezählt werden, wird dies in der Tarif- und Leistungsbeschreibung vor Vertragsschluss transparent erläutert. Insbesondere wird bei Reiseplanungen darauf hingewiesen, dass separat recherchierte oder organisierte Reiseleistungen, etwa Flug, Hotel, Bahn, Mietwagen oder Transfer, jeweils als eigene Concierge-Anfrage zählen können.
§ 9 Flow KI und automatisierte Funktionen
(1) Flow Concierge kann KI-gestützte Funktionen, insbesondere unter der Bezeichnung „Flow KI“, bereitstellen. (2) Inhalte und Antworten solcher Systeme werden ganz oder teilweise automatisiert erzeugt. (3) Automatisierte Ausgaben können trotz technischer Schutz- und Qualitätsmaßnahmen falsch, unvollständig oder nicht aktuell sein. (4) KI-generierte Inhalte stellen keine verbindliche Zusage von Flow Concierge dar. (5) Flow KI erbringt insbesondere keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Anlage- oder Finanzberatung, medizinische Beratung, psychotherapeutische Behandlung oder sonstige erlaubnispflichtige professionelle Beratung. (6) Bei Entscheidungen mit erheblichen finanziellen, rechtlichen, gesundheitlichen oder sicherheitsbezogenen Folgen soll eine automatisierte Information nicht als alleinige Entscheidungsgrundlage verwendet werden. (7) Kostenpflichtige Drittbuchungen werden nicht allein aufgrund einer automatisiert erzeugten Empfehlung ohne die nach diesen AGB erforderliche Freigabe des Kunden vorgenommen. (8) Soweit KI-, App- oder sonstige digitale Funktionen als digitale Produkte oder digitale Dienstleistungen im Sinne der §§ 327 ff. BGB einzuordnen sind, bleiben die zwingenden gesetzlichen Rechte von Verbrauchern, insbesondere hinsichtlich Bereitstellung, Vertragsmäßigkeit, Aktualisierungen, Nacherfüllung, Minderung, Vertragsbeendigung und Schadensersatz, unberührt. (9) Flow Concierge stellt während des gesetzlich geschuldeten Bereitstellungszeitraums die Aktualisierungen einschließlich Sicherheitsaktualisierungen bereit, die nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind, und informiert Verbraucher hierüber, soweit gesetzlich vorgesehen. (10) Änderungen dauerhaft bereitgestellter digitaler Funktionen, die über die zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderlichen Aktualisierungen hinausgehen, erfolgen gegenüber Verbrauchern nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere bei Vorliegen eines vertraglich vorgesehenen triftigen Grundes, ohne zusätzliche Kosten und unter Beachtung gesetzlicher Informations- und gegebenenfalls Beendigungsrechte.
§ 10 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Mitgliedschaften und Leistungen auf der Website oder innerhalb der App stellt kein verbindliches Angebot von Flow Concierge dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots. (2) Der Kunde gibt durch Abschluss des elektronischen Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot zum Abschluss des ausgewählten Vertrags ab. (3) Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Vertragsbestätigung, Freischaltung des gebuchten Tarifs oder sonstige eindeutige Annahme des Angebots durch Flow Concierge zustande. (4) Die gesetzlichen Anforderungen an den elektronischen Geschäftsverkehr und an kostenpflichtige Verbraucherverträge bleiben unberührt. (5) Vertragssprache ist Deutsch. (6) Bei Verträgen mit Verbrauchern werden die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtinformationen unmittelbar vor Abgabe der Bestellung in der gesetzlich erforderlichen Weise bereitgestellt. Die Bestellsituation und die Bestellschaltfläche werden entsprechend den zwingenden gesetzlichen Anforderungen ausgestaltet. (7) Flow Concierge übermittelt dem Kunden nach Vertragsschluss unverzüglich eine Bestätigung des Vertragsschlusses in Textform auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Die Bestätigung enthält insbesondere den gebuchten Tarif und dessen wesentliche Leistungen, den Preis einschließlich Umsatzsteuer sowie den Abrechnungszeitraum. Die bei Vertragsschluss geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie, soweit einschlägig, die Widerrufsbelehrung und gesetzlich erforderliche Verbraucherinformationen werden dem Kunden so übermittelt oder beigefügt, dass er sie dauerhaft speichern und unverändert wiedergeben kann. Hinweise zu den Kündigungsmöglichkeiten werden ebenfalls bereitgestellt.
§ 11 Kundenkonto
(1) Für die Nutzung des Dienstes kann die Einrichtung eines persönlichen Kundenkontos erforderlich sein. (2) Der Kunde hat bei der Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. (3) Änderungen vertragsrelevanter Daten sind zeitnah zu aktualisieren. (4) Zugangsdaten sind vom Kunden vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. (5) Besteht der Verdacht auf einen unbefugten Zugriff, hat der Kunde Flow Concierge unverzüglich zu informieren. (6) Der Kunde haftet für die Nutzung seines Kontos durch Dritte nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. (7) Flow Concierge kann ein Kundenkonto vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen unbefugten Zugriff, Betrug, missbräuchliche Nutzung, Manipulation, erhebliche Sicherheitsrisiken oder eine schwerwiegende Vertragsverletzung bestehen. (8) Bei einer Sperrung werden die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt.
§ 12 Nutzungsberechtigung
(1) Der Abschluss einer eigenen kostenpflichtigen Mitgliedschaft setzt Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit voraus. (2) Der Kunde darf Flow Concierge sowohl für eigene Angelegenheiten als auch für Angelegenheiten anderer Personen verwenden, sofern er zu der jeweiligen Beauftragung berechtigt ist. (3) Eine Nutzung zu gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecken ist nicht Gegenstand des Vertrags.
§ 13 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt Flow Concierge alle Informationen zur Verfügung, die für eine ordnungsgemäße Bearbeitung einer Anfrage erforderlich sind. (2) Sämtliche Angaben müssen vollständig, richtig und aktuell sein. (3) Dies betrifft insbesondere Namen, Kontaktdaten, Reisedaten, Namen von Reisenden, Terminangaben, Lieferinformationen, Altersangaben, soweit relevant, Präferenzen, Allergien oder Unverträglichkeiten, besondere Anforderungen und sonstige für die jeweilige Anfrage wesentliche Informationen. (4) Der Kunde ist verpflichtet, ihm vorgelegte Buchungsdaten und Freigaben vor verbindlicher Bestätigung auf offensichtliche Fehler zu prüfen. (5) Verzögerungen oder Fehlbuchungen, die ausschließlich aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder verspäteter Angaben des Kunden entstehen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Flow Concierge, soweit Flow Concierge die Ursache nicht selbst zu vertreten hat. (6) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die für Reisen erforderlichen persönlichen Voraussetzungen und Dokumente zu besitzen, insbesondere Reisepass, Personalausweis, Visa, Einreisegenehmigungen, notwendige Versicherungen und gesundheitliche Nachweise, soweit Flow Concierge nicht ausdrücklich mit einer entsprechenden Recherche beauftragt wurde.
§ 14 Daten Dritter
(1) Übermittelt der Kunde Flow Concierge personenbezogene Daten anderer Personen, versichert er, hierzu berechtigt zu sein. (2) Dies gilt insbesondere für Daten von Mitreisenden, Familienangehörigen, Mitarbeitern, Geschenkempfängern oder sonstigen Personen, für die eine Concierge-Leistung organisiert wird. (3) Der Kunde soll nur diejenigen Daten übermitteln, die für die jeweilige Bearbeitung erforderlich sind.
§ 15 Unzulässige Nutzung
(1) Flow Concierge darf nicht für rechtswidrige oder missbräuchliche Zwecke eingesetzt werden. (2) Unzulässig sind insbesondere Anfragen, die erkennbar auf Straftaten, Betrug, Identitätsmissbrauch, Umgehung gesetzlicher Vorschriften, Verletzung fremder Persönlichkeitsrechte, rechtswidrige Überwachung von Personen, Beschaffung illegaler Waren oder Dienstleistungen, Gefährdung von Personen, Manipulation technischer Systeme oder sonstige rechtswidrige Handlungen gerichtet sind. (3) Flow Concierge darf entsprechende Anfragen ablehnen. (4) Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann Flow Concierge das Vertragsverhältnis nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften außerordentlich kündigen.
§ 16 Preise
(1) Es gelten die Preise, die dem Kunden unmittelbar vor Abschluss seiner Bestellung angezeigt werden. (2) Bei Verbrauchern handelt es sich bei dem ausgewiesenen Gesamtpreis um den einschließlich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer und sonstiger zwingender Preisbestandteile angegebenen Preis, soweit Umsatzsteuer anfällt. (3) Preisänderungen für zukünftige Vertragsabschlüsse bleiben vorbehalten. (4) Preise bereits bestehender Verträge werden nicht allein durch eine Änderung dieser AGB verändert. (5) Soweit eine Preisänderung bei einem bestehenden Vertrag der Zustimmung des Kunden bedarf, wird Flow Concierge diese Zustimmung gesondert einholen. Stimmt der Kunde einer solchen Preiserhöhung nicht zu, kann Flow Concierge den Vertrag zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Preiserhöhung ordentlich kündigen; bis dahin gilt der bisherige Preis fort. Dem Kunden steht in diesem Fall ebenfalls ein Recht zur Kündigung zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu.
§ 17 Zahlungsbedingungen
(1) Das Mitgliedschaftsentgelt wird zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums im Voraus fällig, soweit im gebuchten Tarif nicht ausdrücklich eine andere Fälligkeit angegeben ist. (2) Die Zahlungsabwicklung kann über externe Zahlungsdienstleister, insbesondere Stripe, erfolgen. (3) Für die Zahlungsabwicklung können ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters gelten. (4) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das von ihm gewählte Zahlungsmittel für die fällige Zahlung verwendet werden kann. (5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. (6) Flow Concierge kann den Zugriff auf kostenpflichtige Leistungen nach angemessener vorheriger Information vorübergehend einschränken, solange eine fällige Zahlung nicht geleistet wurde. (7) Gesetzliche Zurückbehaltungs-, Minderungs- und sonstige Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 18 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Soweit bei Vertragsschluss keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde, wird die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit mit monatlichen Abrechnungszeiträumen geschlossen. (2) Der Kunde kann den Vertrag zum Ende des laufenden bezahlten Abrechnungszeitraums kündigen. (3) Die Kündigung kann in Textform sowie über die jeweils gesetzlich vorgeschriebene elektronische Kündigungsmöglichkeit erklärt werden. (4) Kündigungen in Textform können insbesondere an hello@flow-concierge.de gerichtet werden. (5) Soweit § 312k BGB oder eine andere gesetzliche Vorschrift anwendbar ist, stellt Flow Concierge die erforderliche Kündigungsschaltfläche, Bestätigungsseite und elektronische Kündigungsbestätigung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form, Verfügbarkeit und Zugänglichkeit bereit. (6) Eine Kündigung der Flow-Concierge-Mitgliedschaft führt nicht automatisch zur Stornierung bereits abgeschlossener Verträge mit Drittanbietern. (7) Bereits gebuchte Hotels, Flüge, Tickets, Reservierungen, Lieferungen oder sonstige Drittleistungen bleiben hiervon unberührt. (8) Nach Vertragsende endet der Anspruch auf die kostenpflichtigen Mitgliedschaftsleistungen mit Ablauf des bereits bezahlten Vertragszeitraums.
§ 19 Außerordentliche Kündigung
(1) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (2) Ein wichtiger Grund für Flow Concierge kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde den Dienst für schwerwiegende rechtswidrige Zwecke nutzt, Mitarbeiter oder Beauftragte von Flow Concierge massiv bedroht oder belästigt, vorsätzlich falsche Identitäts- oder Zahlungsdaten verwendet, Sicherheitsmechanismen vorsätzlich umgeht, betrügerische Handlungen vornimmt oder erhebliche vertragliche Verpflichtungen trotz angemessener Abhilfefrist verletzt. (3) Soweit eine vorherige Abmahnung oder Fristsetzung gesetzlich erforderlich oder nach den Umständen zumutbar ist, erfolgt eine außerordentliche Kündigung grundsätzlich erst nach erfolgloser Abmahnung beziehungsweise Fristsetzung.
§ 20 Stornierung und Änderung von Drittleistungen
(1) Möchte der Kunde eine bereits gebuchte Drittleistung ändern oder stornieren, kann Flow Concierge ihn hierbei im Rahmen seines gebuchten Leistungsumfangs unterstützen. (2) Ob eine Stornierung, Änderung, Umbuchung oder Erstattung möglich ist, richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag mit dem Drittanbieter sowie den gesetzlichen Bestimmungen. (3) Flow Concierge kann nicht garantieren, dass ein Drittanbieter eine Stornierung ermöglicht, eine Umbuchung akzeptiert, Gebühren erlässt, eine Erstattung gewährt oder eine alternative Leistung anbietet. (4) Storno-, Umbuchungs- und sonstige Gebühren des Drittanbieters trägt der Kunde, soweit nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften ein anderer Kostenträger verantwortlich ist.
§ 21 Verfügbarkeit
(1) Flow Concierge bemüht sich um eine hohe technische Verfügbarkeit seiner digitalen Dienste. (2) Eine ununterbrochene Verfügbarkeit zu jeder Zeit wird nicht geschuldet, sofern im jeweiligen Tarif nicht ausdrücklich eine konkrete Verfügbarkeitsgarantie vereinbart wurde. (3) Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartungsmaßnahmen, Sicherheitsupdates, technische Störungen, Ausfälle von Cloud- oder Hostinganbietern, Ausfälle von KI-Dienstleistern, Kommunikationsstörungen, Cyberangriffe, Störungen des Internets oder sonstige außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Flow Concierge liegende Ereignisse entstehen. (4) Planbare Wartungsarbeiten werden, soweit technisch und wirtschaftlich zumutbar, möglichst störungsarm durchgeführt. (5) Angaben wie „24/7 KI“ bezeichnen die grundsätzlich rund um die Uhr vorgesehene technische Bereitstellung einer automatisierten Funktion. Sie stellen keine Garantie einer hundertprozentigen technischen Verfügbarkeit dar. (6) Eine 24/7-Verfügbarkeit einer KI-Funktion bedeutet insbesondere nicht automatisch eine jederzeitige sofortige Bearbeitung durch einen menschlichen Concierge. (7) Zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden wegen Nichtbereitstellung, Mängeln oder sonstiger Leistungsstörungen bleiben unberührt. Soweit §§ 327 ff. BGB anwendbar sind, werden insbesondere die dort vorgesehenen Rechte von Verbrauchern durch diesen § 21 nicht eingeschränkt.
§ 22 Bearbeitungszeiten und Priorisierung
(1) Flow Concierge bemüht sich um eine zeitnahe Bearbeitung eingehender Anfragen. (2) Bestimmte Reaktions- oder Bearbeitungszeiten werden nur geschuldet, wenn diese im gebuchten Tarif ausdrücklich als verbindliche Leistung bezeichnet werden. (3) Eine als „priorisiert“ bezeichnete Bearbeitung bedeutet, dass entsprechende Anfragen gegenüber nicht priorisierten Anfragen bevorzugt behandelt werden. (4) Hieraus ergibt sich ohne ausdrücklich vereinbarte Zeitangabe keine garantierte Reaktionszeit. (5) Bei zeitkritischen Buchungen können sich Preise und Verfügbarkeiten während der Bearbeitung verändern.
§ 23 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Flow Concierge behandelt im Rahmen der Leistungserbringung erhaltene kundenbezogene Informationen vertraulich. (2) Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. (3) Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von Flow Concierge. (4) Soweit es zur Bearbeitung einer vom Kunden gewünschten Leistung erforderlich ist, können erforderliche Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dies betrifft beispielsweise Reservierungen, Reisebuchungen, Ticketbuchungen, Lieferungen und Terminvereinbarungen. (5) Flow Concierge trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener und vertraulicher Informationen.
§ 24 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Rechte an Marken, Logos, Designs, Texten, Softwarebestandteilen und sonstigen geschützten Inhalten von Flow Concierge verbleiben bei Flow Concierge beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. (2) Der Kunde erhält für die Dauer seines Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, die bereitgestellten digitalen Funktionen bestimmungsgemäß zu nutzen. (3) Unzulässig sind insbesondere der Weiterverkauf oder die Vermietung eines persönlichen Nutzerzugangs, die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, automatisiertes Auslesen der Plattform ohne Zustimmung, unberechtigte Vervielfältigung geschützter Inhalte sowie unberechtigte Verwendung der Marke Flow Concierge. (4) Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 25 Haftung
(1) Flow Concierge haftet unbeschränkt bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien sowie soweit eine gesetzlich zwingende Haftung besteht. (2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Flow Concierge nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. (3) In den Fällen des Absatzes 2 ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. (4) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. (5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Flow Concierge. (6) Für die Qualität oder ordnungsgemäße Durchführung einer vom Drittanbieter geschuldeten Leistung haftet der jeweilige Drittanbieter, es sei denn, der Mangel beruht auf einem eigenen schuldhaften Fehler von Flow Concierge bei der übernommenen Recherche- und Organisationsleistung nach Absatz 7. (7) Flow Concierge haftet für eigene schuldhafte Fehler bei der übernommenen Recherche- und Organisationsleistung nach Maßgabe der Absätze 1 bis 4. (8) Für Schäden, die ausschließlich aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben des Kunden entstehen, haftet Flow Concierge nicht, soweit Flow Concierge deren Entstehung nicht zu vertreten hat. (9) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere des Verbraucher- und Reiserechts, bleiben unberührt.
§ 26 Außergewöhnliche Ereignisse
(1) Soweit Flow Concierge seine Leistungen aufgrund von Ereignissen außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt erbringen kann, richtet sich die Verantwortlichkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. (2) Solche Umstände können insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Maßnahmen, erhebliche Infrastrukturstörungen, flächendeckende Telekommunikationsausfälle, erhebliche Cyberangriffe sowie außergewöhnliche Störungen von Buchungs- oder Verkehrssystemen sein. (3) Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 27 Freistellung bei Rechtsverletzungen des Kunden
(1) Verursacht der Kunde schuldhaft durch eine rechtswidrige Nutzung des Dienstes Ansprüche eines Dritten gegen Flow Concierge, gelten hinsichtlich einer etwaigen Freistellungs- oder Schadensersatzpflicht die gesetzlichen Vorschriften. (2) Eine Freistellungspflicht besteht nur, soweit der Kunde die zugrunde liegende Rechtsverletzung zu vertreten hat. (3) Flow Concierge informiert den Kunden über geltend gemachte Ansprüche, soweit keine berechtigten Gründe entgegenstehen, und gibt ihm angemessene Gelegenheit zur Stellungnahme. (4) Die gesetzliche Beweislastverteilung wird durch diese Regelung nicht verändert.
§ 28 Beschwerden und Leistungsstörungen
(1) Beschwerden über Leistungen von Flow Concierge können insbesondere an hello@flow-concierge.de gerichtet werden. (2) Flow Concierge wird nachvollziehbare Beanstandungen prüfen und angemessen bearbeiten. (3) Gesetzliche Ansprüche des Kunden wegen einer mangelhaften oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung bleiben unberührt. (4) Beschwerden über eine Drittleistung sind gegenüber dem jeweiligen Drittanbieter geltend zu machen, soweit nicht eine eigene Pflichtverletzung von Flow Concierge betroffen ist.
§ 29 Widerrufsrecht von Verbrauchern
(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit kein gesetzlicher Ausschluss- oder Erlöschenstatbestand eingreift. (2) Einzelheiten zum Widerrufsrecht, zur Widerrufsfrist, zur Ausübung des Widerrufsrechts, zu dessen Rechtsfolgen sowie zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts bei ausdrücklich verlangtem Beginn der Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist (§ 356 Abs. 4 BGB) ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung von Flow Concierge, die dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird. (3) Soweit gesetzlich vorgeschrieben, stellt Flow Concierge auf der jeweiligen Online-Benutzeroberfläche während des Laufs der Widerrufsfrist eine ständig verfügbare, hervorgehoben platzierte und leicht zugängliche elektronische Widerrufsfunktion einschließlich Bestätigungsfunktion und unverzüglicher elektronischer Eingangsbestätigung nach § 356a BGB bereit.
§ 30 Änderungen dieser AGB
(1) Für den jeweiligen Vertrag gelten die bei Vertragsschluss wirksam einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. (2) Flow Concierge kann Änderungen dieser AGB für die Zukunft vornehmen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht. Ein sachlicher Grund kann insbesondere aufgrund gesetzlicher Änderungen, neuer höchstrichterlicher Rechtsprechung, behördlicher Vorgaben, notwendiger Sicherheitsanpassungen oder technischer Veränderungen des Dienstes vorliegen. (3) Änderungen dürfen das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen zulasten des Kunden verschieben. (4) Wesentliche Änderungen von Preisen, Hauptleistungspflichten oder dem Kern des gebuchten Leistungsumfangs werden gegenüber Verbrauchern nicht allein aufgrund ihres Schweigens Vertragsbestandteil, soweit nicht eine gesetzlich zulässige Regelung etwas anderes vorsieht. (5) Soweit eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt. (6) Gesetzliche Kündigungsrechte beider Parteien bleiben unberührt. (7) Änderungen dieser AGB sind von Änderungen der tatsächlich bereitgestellten digitalen Produkte oder digitalen Funktionen zu unterscheiden. Soweit für Änderungen digitaler Produkte § 327r BGB oder andere zwingende Vorschriften gelten, richten sich Voraussetzungen, Information und etwaige Beendigungsrechte des Verbrauchers ausschließlich nach diesen gesetzlichen Vorgaben.
§ 31 Verbraucherstreitbeilegung
Flow Concierge ist, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht, nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.
§ 32 Anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender gesetzlicher Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
§ 33 Gerichtsstand
(1) Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen für Verbraucher. (3) Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
§ 34 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. (2) Anstelle einer unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. (3) Individualvereinbarungen zwischen Flow Concierge und dem Kunden bleiben unberührt. (4) Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit jeweils einschlägig, die bei Vertragsschluss angezeigte Tarif- und Leistungsbeschreibung, die gesonderte Datenschutzerklärung, die gesonderte Widerrufsbelehrung sowie sonstige gesetzlich erforderliche Verbraucherinformationen.
Stand: September 2026
